Unser Leistungsangebot umfasst alle Grundpflegeleistungen, die darauf abzielen, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen. Dazu gehören Teil- und Ganzkörperpflege, Duschen, Baden, An- und Auskleiden, Mobilisation, Transfer, Lagerung sowie professionelle Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, Blasen- und Darmentleerung. Die Durchführung von Prophylaxen zur Vermeidung von Gesundheitskomplikationen ist ebenfalls Teil unseres Spektrums. Unsere Pflegeleistungen passen wir individuell an die Bedürfnisse jeder Person an, um eine umfassende und bedarfsgerechte Betreuung zu gewährleisten und die Lebensqualität unserer Pflegebedürftigen bestmöglich zu fördern und zu erhalten.
Ärztlich verordnete Leistungen, wie beispielsweise Spritzen, Medikamentengaben, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, Verbände und Wundversorgung, Katheter wechsel und Stomaversorgung, sowie das Legen und Wechseln von Einläufen, sind wichtige medizinische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit und Pflege von Patienten. Diese notwendigen Handlungen werden auf Anweisung eines Arztes durchgeführt, um die medizinische Betreuung optimal zu gestalten.
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, kümmern wir uns ersatzweise um Ihren Angehörigen zu Hause und übernehmen Ihre Aufgaben. Die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen (42 Tage) je Kalenderjahr.
Die Aufwendungen der Pflegekasse betragen im Einzelfall 1612,00 €. Verhinderungspflege kann aus dem Budget der Kurzzeitpflege um bis zu 806,00 € auf 2.418 € aufgestockt werden.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt und betreut hat.
Zusätzlich zu den Pflegeleistungen besteht ein Anspruch auf Entlastungsleistungen gemäß § 45b, die einen Betrag von 125 € umfassen. Diese Summe wird nicht als Pflegegeld bar ausgezahlt, sondern ausschließlich gegen Vorlage von Rechnungen vom Pflegedienst für erbrachte Entlastungsleistungen erstattet.
Der Betrag kann beispielsweise für Betreuung oder hauswirtschaftliche Leistungen verwendet werden.
Besonders interessant ist die Tatsache, dass der Betrag nicht monatlich verfällt. Stattdessen kann er jeweils ins nächste Halbjahr übernommen werden, was bedeutet, dass die Nutzung des Betrags kalenderjahrübergreifend möglich ist.